Mobil telefonieren ohne Extras

Update April 2008

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Es gab nur noch ein Update, dass Simply inzwischen gar keine Emfehlung mehr ist.

No Frills Prepaid-Angebote

Vergleiche im Internet

Versteckter Mindestumsatz

Bei Preisvergleichen, z.B. der Stiftung Warentest werden meißt drei Gruppen gebildet mit viel, normal und wenig-Telefonierern. Wenigst-Telefonierer in der Regel nicht berücksichtigt. Für diese Gruppe haben die meisten Prepaid-Anbieter doch einen - geringen - monatlichen Mindestumsatz, indem die Guthaben nach einer bestimmten Zeit verfallen, wenn nicht ein Mindestbetrag nachgeladen wird oder gar eine Art "Strafgebühr" verlangt wird (easyMobile). In den letzten beiden Jahren hatte ich weniger als 15 Euro Gesprächsgebühren in einem teuren T-D1 X-Tra Tarif (Gesprächspreise ab 29 Cent die Minute mit Abrechnung im Minutentakt. Bei Gesprächspreisen von weniger als der Hälfte würde ich also zwei Jahre damit hinkommen. Bei meinem Sohn sind in drei Jahren schon fast 40 Euro aufgelaufen - er braucht das Handy nur für Notfälle oder wenn sein Zug mal Verspätung hat. Die werden in wenigen Monaten verfallen, wenn er nicht wieder 15 Euro nachlädt. Also ein effektiver Mindestumsatz von über 1 Euro pro Monat.

Viele der neuen Billiganbieter versuchen darüber Kasse zu machen, dass das Guthaben sogar noch kürzer Gültig ist - z.B. bei Debitel-Light mit 6 Monaten pro 10 Euro. Die Werbung "ohne Mindestumsatz" gehört bei solchen Angeboten eigentlich verboten.

Besonderheiten von SimplyTel Prepaid


Update April 2008

Keine Empfehlung mehr

Inzwischen verlangt auch SimplyTel Gebühren bei Nicht-Nutzung der Karte - und mit 1,79 Euro im Monat gleich richtig viel. Und auch Altkunden bekommen diese Vertragsbedingungen (sogar ohne Ankündigung!).
Man kann die Gebühren zwar durch einen kostenlosen Anruf (z.B. 0800...) vermeiden und es gibt auch eine Email-Ankündigung bevor der Betrag abgebucht wird, aber bei mir liegt jetzt der Verdacht nahe, dass Drillisch - die Mutter von SimplyTel, die ganzen vergünstigten Angebote (gar kostenlose Zusatzkarten) nur gemacht hat, um jetzt bei einer möglichst großen Anzahl von Kunden Gebühren zu kassieren. Diesbezüglich kann ich für Drillisch/SimplyTel nur hoffen, dass sie über eine gute Rechtsabteilung verfügen.

Links

Im folgenden historische Informationen, also nicht mehr an den aktuellen Stand angepasst und somit veraltet.

SimplyTel hat laut AGB weder Grundgebühr noch Mindestumsatz, was der wichtigste Grund für mene Entscheidung für eine SimplyTel-Prepaid-Karte war. Allerdings gibt es auch hier quasi einen Mindestumsatz von einem Gespräch innerhalb von drei Monaten (das schaffe ich dann doch). Und es ist nur eine Kann-Bestimmung von SimplyTel. Siehe unten. Die anderen Gründe waren:

Es gibt natürlich auch ein paar gravierende Nachteile, die meißten sind ähnlich bei allen No-Frills-Prepaid-Anbietern. Auf der negativen Seite hat SimplyTel folgende Besonderheiten:

Überlegungen zum Kartenpfand

Es geht um den eben zitierten Abschnitt XIII. 7. der AGB von SimplyTel vom Dezember 2005. Das primäre Problem ist hier, dass der Kunde den Nachweis führen (und ggf. bezahlen) muß. Allerdings dürfte simply dabei eine Auskunftspflicht haben (spätestens wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, den man aber selber bezahlen muss). Also macht es durchaus Sinn (ohne einen Anwalt einzuschalten) die Kostenaufstellung von Simply anzufordern und eine eigene Vergleichsrechnung mit Plausibilitäts-Annahmen mitzuliefern:

  1. Rücksendung der Karte verursacht Kosten in Höhe von Verwaltungsaufwand für das Entgegennehmen, Weiterleiten und Ausbuchen der Karte und für die Entsorgung der Karte (bzw. den Verwaltungsaufwand für die Weiterverwendung).
  2. Bei Nicht-Rücksendung fallen nur Kosten für das Ausbuchen der Karte an (evtl. gegenüber dem vorherigen Fall erhöht um das Sorge-Tragen um die tatsächliche Vernichtung der Karte, die aber durch Deaktivieren im System eigentlich hinfällig ist). Demgegenüber steht ein geringer Wert einer gebrauchten SIM-Karte, selbst wenn diese in einwandfreiem Zustand ist (bei bestimmungsgemäßer Verwendung hat die Karte in der Regel deutliche Abnutzungsspuren).

Bei dieser Abschätzung wird schon deutlich, dass Simply eigentlich dem Kunden was für die Entsorgung der Karte zahlen müsste, wenn die Karte nicht zurückgeschickt wird.

Herausreden kann Simply sich nur schwer: möglicherweise werden die Karten anderweitig verwendet, aber was sollen gebrauchte Karten wert sein (maximal der Neupreis, weshalb es gut wäre, wenn man den herausbekommen könnte, dürften aber eigentlich höchstens ein paar Euro sein und in der Regel billiger als 10 Minuten Arbeitszeit eines Sachbearbeiters). Eine andere Möglichkeit wären Verpflichtungen gegenüber T-Mobile, denen man die Karte evtl. vertraglich wieder zurückgeben muss und Simply ansonsten etwas bezahlen muss (z.B. die Gebühr des Kunden). Das glaube ich zum einen nicht und Simply müsste darüber Auskunft geben. Und wenn dem so ist könnte man das gleiche Prinzip ggf. auf den Vertrag zwischen Simply und Telekom anwenden und dies auch entsprechend für das eigene Problem einfordern (unzulässig gezahlte Gebühren können nicht von jemand anderem eingefordert werden).

Dies ist keine Rechtsberatung sondern meine private Meinung.

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Stand 24. Juli 2006

© Christian Pietsch